Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der HeiligsBlechle.Team GbR (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt). Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt), sowie Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, um Vertragsbestandteil zu werden.

2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform

Unsere Angebote sind stets unverbindlich und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung des Auftraggebers. Erst nach Bestellung durch den Auftraggeber und vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung kommt der Vertrag mit dem Auftragnehmer zustande. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder andere Einzeldaten, sind als Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Lieferungen oder Leistungen des Auftragnehmers nur verbindlich, wenn sie von dem Auftragnehmer mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

3. Preise und Zahlung, Leistungszeit, Fälligkeit, Mahnung und Verzug

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro ab unserem Betrieb in D-74382 Neckarwestheim. Zusatzleistungen und sonstiger Nebenkosten werden unseren Auftraggebern gesondert in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind sofort nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt.

Geforderte Abschlagszahlungen vor Leistungserbringung behalten wir uns vor.

Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Der Verzug kann auch ohne Mahnung beispielsweise schon dann eintreten, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, oder der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, bei ernsthaft und endgültig Verweigerung sowie dann, wenn aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

Verzug tritt spätestens dann ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung geleistet wird; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

Wenn der Auftragnehmer auf eine Mitwirkung oder Information des Auftraggebers wartet oder durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a) Der Auftragnehmer kann seine vertraglichen Verpflichtungen nur einhalten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt. Der Auftraggeber wird während der gesamten Vertragsdauer die Durchführung des Vertrags umfassend unterstützen und fördern.

Zur Erfüllung der Leistungspflichten des Auftragnehmers schafft der Auftraggeber unentgeltlich die notwendigen Voraussetzungen hinsichtlich der technischen, betrieblichen und rechtlichen Anforderungen zur Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers.

b) Der Auftraggeber trifft angemessene eigene Vorkehrungen hinsichtlich der fach- und sachgerechten Lagerung und Nutzung der vom Auftragnehmer bezogenen Produkte.

c) Die vorgenannten Pflichten sind Hauptpflichten des Auftraggebers.

5. Erfüllungsort/Gefahrübergang

Der Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer ist unser Betrieb in D-74382 Neckarwestheim, bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regeln, sofern und soweit im Einzelfall kein abweichender Erfüllungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung für von uns erbrachte Lieferungen/Leistungen unbeschadet etwaiger Vereinbarungen über Transport- und Versicherungskosten –mit der An- bzw. Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes auf den Auftraggeber über. Dieses gilt auch für Teillieferungen/-leistungen, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Transport oder Überführung) übernommen haben.

Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung für von uns erbrachte Lieferungen/Leistungen unbeschadet etwaiger Vereinbarungen über Transport- und Versicherungskosten –mit der An- bzw. Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes auf den Auftraggeber über. Dieses gilt auch für Teillieferungen/-leistungen, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Transport oder Überführung) übernommen haben.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht mit der Abnahme – soweit eine solche nicht vereinbart ist mit Übergabe – auf den Auftraggeber über.

Die Vorschriften über den Annahmeverzug gem. §§ 293 ff. BGB bleiben unberührt.

6. An-/Abnahme

Bei allen Lieferungen und Leistungen kann der Auftragnehmer eine schriftliche An- bzw. Abnahmeerklärung vom Auftraggeber verlangen. Dazu kann ein von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt werden.

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme oder mit dem Abruf der Ware in Verzug, oder wenn sich die Lieferung in sonstiger Weise aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert, so gelten die gesetzlichen Regelungen des Annahmeverzugs des Käufers. Zu den gesetzlichen Rechte gehört das Recht, Bezahlung der von dem Verzug betroffenen Leistung zu verlangen.

7. Mängelrüge

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten die allgemeinen Regeln des Verbrauchsgüterkaufs. Der Auftraggeber gerät in Annahmeverzug, wenn er die Kaufsache nicht annimmt.

8. Gewährleistung

Sofern Auftraggeber ein Unternehmer ist, leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Nacherfüllung in Form von Nachlieferung oder Nachbesserung nach seiner Wahl. Falls die Nacherfüllung - nach gegebenenfalls maximal 3 Versuchen – endgültig gescheitert ist, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Ersatzvornahme durch fachkundige Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen, sofern dies nicht unverhältnismäßig ist.

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers in einem Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt und Minderung. Der Beginn der Gewährleistungsfristen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, richten sich die Verjährungsansprüche nach den einschlägigen gesetzlichen Verjährungsregeln.

Die Gewährleistungsfristen gemäß vorstehendem Absatz gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei arglistigem Verschweigen des Mangels; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder bei Rechtsmängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB sowie in den Fällen des § 438 I Nr. 2 BGB und § 634 a I Nr. 2 BGB.

9. Haftung

Die Haftung nach diesem Vertrag richtet sich nach den jeweils einschlägigen Vorschriften.

10. Eigentumsvorbehalt

  • Die vom Auftragnehmer gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Wechselzahlungen.
  • Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht zur Weiterveräußerung ohne Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet.
  • Bei der Verbindung der Vorbehaltssache mit anderen nicht dem Auftragnehmer gehörenden Sachen (Einbau) steht dem Auftragnehmer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Auftragswertes der Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung zu. Erwirbt der Auftraggeber das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Verhältnis des Auftragswertes der verbundenen Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sachen Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer jederzeit auf Verlangen zur Ermittlung des Miteigentumsanteils des Auftragnehmers die erforderlichen Unterlagen offen zu legen. Eine unentgeltliche Verwahrung der in Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Sachen für den Auftragnehmer durch den Auftraggeber wird schon jetzt vereinbart.
  • Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte des Auftragnehmers unberührt und solange bestehen, bis die Haftung des Auftragnehmers aus Wechsel oder Scheck geendet hat.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Auftragnehmer in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, kann der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte des Auftragnehmers nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Sache herausverlangen.
  • Die Deckungsgrenze wird mit 120 % vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers an einem gelieferten Vertragsgegenstand bleibt jedoch stets so lange bestehen, bis die Vergütungsforderung des Auftragnehmers für die Lieferung dieser Sache voll erfüllt ist.

11. Rücksendung

Die Rückgabe ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen, schriftlichen Zustimmung erfolgen, wobei nur für unbeschädigte Ware Gutschrift unter Abzug einer angemessenen Pauschale für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung erteilt werden kann. Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben.

12. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

HeiligsBlechle.Team GbR

vertreten durch die Geschäftsführung: Hartmut Kümmel, Dieter Fischer

Hermann-Hesse-Weg 4

74382 Neckarwestheim

Deutschland

Telefon: 07133/2042400

Mobil: 0175 9367 688 oder 0175 2479 588

E-Mail: info@heilgsblechle.team

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Unsere AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) finden Sie unter: https://heiligsblechle.team